CDU-Fraktion mit Kritik
Niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden, so steht es in unserem Grundgesetz.
Verwaltungsmitarbeiter half aus
Daher sieht die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Monheim Politik und Verwaltung aufgefordert, behinderten Menschen in Monheim eine selbstbestimmte und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Um den Alltagsproblemen dieser Bürgerinnen und Bürger und deren Lösung näher zu kommen, sollte nach dem Willen der Christdemokraten eine unabhängige, ehrenamtliche Person als Behindertenbeauftragte(r) eingesetzt werden. Dieser Vorschlag der CDU fand vor etwa eineinhalb Jahren im Sozialausschuss breite Zustimmung. Allerdings bat sich die Verwaltung bis Ende 2012 Zeit aus, eine geeignete Person zu finden und um eine entsprechende Satzung zu erstellen. Vorübergehend bot sich ein Mitarbeiter der Verwaltung an, dies ehrenamtlich zu übernehmen.
Keine Zustimmung
Sowohl die Verlängerung dieses Zustandes bis zum Ende der Wahlperiode des Rates als auch die vorgelegte Satzung fanden bei der CDU keine Zustimmung. Dem Verwaltungsmitarbeiter wurde für seine Bereitschaft und zusätzlich geleistete Arbeit gedankt, angesichts der Weisungsabhängigkeit sei jedoch eine unabhängige Person außerhalb der Verwaltung vorzuziehen, die möglichst durch die behinderten Bürgerinnen und Bürger direkt gewählt, zumindest aber durch die Behindertenverbände am Ort einvernehmlich vorgeschlagen wird. Michael Pätzold, Mitglied der CDU-Fraktion und auf einen Rollstuhl angewiesen: „Diese Form der Selbstbestimmung wird sowohl Monheims Senioren als auch Migranten zugestanden. Sie den behinderten Bürgerinnen und Bürgern zu verwehren, geht völlig an der Intention einer inklusiven Gesellschaft vorbei. Wir sehen einen Zeitraum von 16 Monaten als völlig ausreichend an, um mit den Verbänden in einen Dialog zu treten und einen vernünftigen Vorschlag zu unterbreiten. Die jetzt zur Abstimmung im Rat vorgelegte Satzung bleibt selbst hinter dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalens aus dem Jahre 2003 zurück und entspricht keineswegs der Intention geltenden Rechts für behinderte Menschen.“
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