Politik, 13.12.2010

Grüne wollen Alternativlösung

Nach dem geplatzten Kauf des „Bossmann-Grundstücks“ hat die Verwaltung in Sachen Sportstättenkonzept vier Alternativen in die Diskussion eingebracht.

 

Rheinstadion

Ihnen allen ist nach Meinung der Grünen ein Problem gemeinsam. „Eine zeitlich lückenlose Nutzung der Kapazitäten ist nicht möglich; ein Provisorium ist programmiert. Deshalb bringt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen weiteren Vorschlag in die Diskussion ein: Schaffung eines Kunstrasenspielfeldes am Standort Rheinstadion. In der kommenden Ratssitzung am 20. Januar wird die Fraktion einen entsprechenden Prüfantrag einbringen.“ Statt der mittelfristig ohnehin geplanten Errichtung eines neuen halben Kunstrasenplatzes am Standort Rheinstadion könnte der Ökopartei zufolge hier sofort ein kompletter Kunstrasenplatz errichtet werden. Möglicher Standort sei der jetzige Ascheplatz, eventuell auch der Rasenplatz. „Nach Kenntnis der Fraktion ist der entsprechende Umbau des Ascheplatzes im Zusammenhang mit der bestehenden Flutlichtanlage, die zeitnah saniert wird, und den vorhandenen Umkleidekabinen kostengünstiger als andere Standortalternativen. Zudem ist die Fläche kurzfristig verfügbar und es besteht das erforderliche Planungsrecht“, meinen die Grünen.

Erhalt der Umkleidekabinen ausloten

Die Bezirkssportanlage könne in der jetzigen Form bestehen bleiben und genutzt werden, bis die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und zu tätigende Grundstücksgeschäfte für eine eventuell sinnvolle Verlagerung geklärt seien. Im Zusammenhang mit der Standortdiskussion Bezirkssportanlage sei seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schon wiederholt darauf hingewiesen worden, dass ein Erhalt der bestehenden Umkleidekabinen geprüft werden sollte, um Einsparmöglichkeiten auszuloten. Die von der Verwaltung in die Diskussion gebrachte geringfügige Verlagerung Richtung Südosten im direkten Anschluss an die bestehende Anlage lasse einen Erhalt der Umkleidekabinen aufgrund der direkten Nachbarschaft besonders plausibel erscheinen, falls der Erhalt der bestehenden Gesamtanlage sich als nicht sinnvoll erweisen sollte.

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