Referat über den Vertrag von Lissabon
Am 15. Juni fand in der „Kulisse“, dem Bistro neben der Aula des Otto-Hahn-Gymnasiums am Berliner Ring 7, die Jahreshauptversammlung des Stadtverbandes Monheim der „Europa Union Deutschland“ statt.
Internetbasierte Simulation
Im Nachgang zu dieser Jahreshauptversammlung referierte Gerhard Mayer, langjähriger Vorsitzender der „Europa Union Haan“ und Leitender Regierungsschuldirektor bei der Bezirksregierung Düsseldorf, zum Thema „Europa hat eine Verfassung“. Gerhard Mayer stellte in seinem Vortrag zum Vertrag von Lissabon die Entwicklungsgeschichte der EU dar, um zu verdeutlichen, dass der Vertrag kein komplett neues Werk ist, sondern eine Zusammenfassung und Ergänzung der verschiedenen Verträge, die allesamt Grundlage der Europäischen Union sind. Mayer erläuterte an Beispielen wichtige Änderungen und Neuerungen in der Europäischen Union. Ergänzend führte er eine internetbasierte Simulation von Abstimmungen innerhalb der EU nach neuestem Rechtsstand vor. Mit wenigen Mausklicks sollte somit deutlich gemacht werden, dass eine Mehrheit kleinerer Mitgliedsstaaten nicht von einer kleinen Gruppe der bevölkerungsstarken Staaten überstimmt werden könne. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhielt kostenlos die von der Landeszentrale für politische Bildung herausgegebene Ausgabe des „Vertrags von Lissabon“. Der Referent nutzte das Buch, um die „EU-Verfassung“ mit den Gästen gemeinsam zu erforschen. Manfred Klein, Vorsitzender der örtlichen Europa Union, bereits im Vorfeld dazu: „Auf diese Weise wird das eigentlich trockene Thema ´Verfassung´ von uns abwechslungsreich aufbereitet und präsentiert.“
Seit 2009 in Kraft
Befürworter des Vertrages führen an, dass die Institutionen der erweiterten EU mit ihm leistungsstärker, durchsichtiger und rechenschaftspflichtiger gemacht würden. Der Vertrag wurde 2007 ratifiziert und trat im Dezember 2009 in Kraft – nach äußert heftigen Debatten in einigen EU-Mitgliedsländern wie Irland, Tschechien oder Österreich. Auch hat der österreichische Verfassungsgerichtshof erst im Juni einen dritten Versuch durchkreuzt, den Vertrag von Lissabon als neue Rechtsgrundlage für die österreichische EU-Mitgliedschaft abzusetzen. Mit dem vom Verfassungsgerichtshof veröffentlichten Beschluss hat das Höchstgericht den Antrag von Abgeordneten der rechtspopulistischen FPÖ, den Vertrag von Lissabon als verfassungswidrig aufzuheben bzw. für nichtig zu erklären, als unzulässig zurückgewiesen. (FRANK STRAUB)
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