SPD zum Wochenmarkt: „Satzung einhalten!“
Erneut pochen die Langenfelder Sozialdemokraten auf die Wiedereinführung des sogenannten „gemischten Wochenmarktes“.
Ausschluss bei Nichteinhaltung
Die Verwaltung solle nach dem Willen der SPD beauftragt werden, „auf Grundlage der Umfrageergebnisse und unter Zugrundelegung der Marktsatzung“ die Wiedereinführung in Zusammenarbeit mit den Marktbeschickern vorzubereiten und kurzfristig einzurichten. „Gemäß § 2 der gültigen Marktsatzung“ habe der Markt auf dem Marktplatz, der Solinger Straße zwischen Bachstraße und Friedhofstraße, der Ganspohler Straße im Einmündungsbereich zur Solinger Straße und der Friedhofstraße zwischen der Straße „Auf dem Sändchen“ und der Straße „Marktplatz“ stattzufinden. Die Stadtverwaltung als Ordnungsbehörde habe dazu sicherzustellen, dass die Nachtruhe der Bürger gewährleistet werde. Markthändler, die den Satzungsvorgaben nicht nachkommen könnten, sollten vom Marktbetrieb ausgeschlossen werden.
Begründung
Begründung der SPD:
„Die Kunden des Langenfelder Wochenmarktes haben sich mit eindeutiger Mehrheit für die Wiedereinführung des gemischten Marktes ausgesprochen. Diesem Bürgerwunsch muss Folge geleistet werden. Darüber hinaus darf es zukünftig nicht mehr zu den für die Umstellung in einen getrennten Betrieb herangezogenen Ruhestörungen kommen. Deshalb ist auf die strikte Einhaltung insbesondere der Aufbauzeiten – wie in § 10 Marktsatzung vorgegeben – zu achten. Ausnahmen davon sind äußerst restriktiv zu behandeln. Fortdauernde Zuwiderhandlungen gemäß § 20 der Marktsatzung sind mit Ausschluss von der Marktteilnahme zu ahnden.“
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