Stadt Monheim unterstützt Verfassungsbeschwerde
Die Kosten der deutschen Einheit träfen die Kommunen hart, das Land solle die Lasten gerechter verteilen.
Lasten der Einheit
„Die Kommunen leisten einen unverhältnismäßig hohen Beitrag zu den Kosten der deutschen Einheit. Dagegen gehen wir gemeinsam mit 90 weiteren nordrhein-westfälischen Städten mit einer Verfassungsbeschwerde vor”, sagte Bürgermeister Daniel Zimmermann am Dienstag, 15. Februar. Die beim Verfassungsgerichtshof in Münster eingereichte Beschwerde richtet sich gegen das Anfang 2010 vom Landtag beschlossene Einheitslastenabrechnungsgesetz. Aus dem Kreis Mettmann beteiligen sich auch Langenfeld, Hilden, Erkrath und Ratingen.
Erträge nicht berücksichtigt
„Wir fordern eine überzeugende und nachprüfbare Abrechnung der einheitsbedingten Lasten”, so Zimmermann. Das Land unterstelle im Einheitslastenabrechnungsgesetz jährliche Aufwendungen von etwa 800 Millionen bis 2019. Unberücksichtigt lasse das Land aber seine Erträge aus dem Länderfinanzausgleich (2010 mehr als 350 Millionen Euro). „Deshalb betrachten wir die Berechnung der Einheitslasten als fingiert”, sagte Zimmermann.
Verfassungsgericht entscheidet
Die Kommunen müssten auf dieser Grundlage bis zum Ende des Solidarpakts Überzahlungen in einer Gesamthöhe von rund zwei Milliarden Euro leisten. Allein der Monheimer Haushalt würde voraussichtlich mit einer Million Euro belastet. „Das führt unsere Anstrengungen um Haushaltskonsolidierung ad absurdum. Positiv ist immerhin, dass die neue Landesregierung die Abrechnung der Einheitslasten bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs stunden will.”
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