Hier gibt es am zweiten und vierten Mittwoch des Monats Rentenberatung. Foto: Straub

Politik, 04.08.2010

Von Rentenfragen bis zur Strassenreinigung

Das Stadtmagazin versorgt Sie mit den neuesten Tipps und Infos aus dem Rathaus.

 

Rentenfragen 

Rat in Rentenfragen gibt auch in den Sommerferien der Versichertenälteste Norbert Haagmanns. Zu seinen nächsten Sprechstunden kommt Haagmanns am 11. und 25. August ins Rathaus, jeweils von 14 bis 16 Uhr in Raum 127 (Eingänge Alte Schulstraße 32 und 34). Die kostenlose Beratung gibt es immer am zweiten und vierten Mittwoch im Monat. 

Schadstoffmobil 

Jeweils am zweiten und vierten Samstag im Monat kommt das Schadstoffmobil zum Wertstoffhof im Gewerbegebiet Knipprather Busch (Zufahrt vom Kreisverkehr Baumberger Chaussee / Sandstraße). Das ist auch am 14. und 28. August so, jeweils von 9 bis 13 Uhr. Im Abfallkalender sind irrtümlich der 7. und 21. August angegeben. Angenommen werden von Privathaushalten im Stadtgebiet folgende Schadstoffe: Abbeizmittel, Abflussreiniger, Akkus, lösungsmittelhaltige Farben und Lacke, Frost- und Holzschutzmittel, Leuchtstoffröhren, Pflanzen- und Rostschutzmittel, leere Spraydosen und WC-Reiniger. Informationen zur gewerblichen Schadstoffentsorgung gibt es beim Kreis Mettmann, Telefon (02104) 99-2857. 

Grünpflege 

Sonne und Regen im steten Wechsel lassen das Grün kräftig sprießen. Mancher Busch, mancher Baum und manche Hecke ragt in diesen Tagen über Gartenzaun und Grundstücksgrenze hinaus und sorgt so für Engpässe auf Bürgersteigen und Radwegen. Dazu erreichen die Stadtverwaltung immer wieder Hinweise und Beschwerden. Verantwortlich für regelmäßigen Rückschnitt sind laut Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Grundstückseigentümer. Öffentliche Wege müssen frei passierbar, Verkehrsschilder und Laternen dürfen nicht verdeckt sein. Das gilt auch für brachliegende Grundstücke und gemeinschaftliche Garagenhöfe mit mehreren Nutzern. Dort können die Eigentümer beispielsweise einen Verwalter mit der Grünpflege betrauen. Die Beseitigung von Überhängen steht nicht im Widerspruch zum Landschaftsgesetz NRW, das in Paragraph 64 verbietet, „vom 1. März bis zum 30. September Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören“. Die Vorschrift dient nicht zuletzt dem Schutz der Vogelbrut. „Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen“ lässt das Landschaftsgesetz aber zu. 

Straßenreinigung 

Auch an die Pflichten zur Straßenreinigung sei wieder einmal erinnert. Nicht immer ist dafür die Stadt zuständig. Es gibt Anlieger- und Stichstraßen, in denen die Grundstückseigentümer selber kehren müssen. Das schreibt die vom Rat beschlossene Straßenreinigungssatzung vor. Diese kann samt Straßenverzeichnis unter www.monheim.de/rathaus/ortsrecht im Internet abgerufen werden. Irritationen gibt es mitunter bei Stichwegen mit mehreren hintereinander gestaffelten Häusern. In diesem Fall sind alle Grundstückseigentümer zur Selbstreinigung verpflichtet. Sauber zu halten sind Fahrbahnen und Gehwege einschließlich der Bankette. Gibt es auf beiden Straßenseiten Grundstückseigentümer, endet die Reinigungspflicht jeweils an der Straßenmitte. Normalerweise genügt eine wöchentliche Säuberung, außergewöhnliche Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Weitere Auskünfte bei der Abfallberatung im Rathaus, Telefon (02173) 951-626.

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