Ibold: „Pipeline-Urteil nur ein Zwischenerfolg“
KREIS METTMANN. Nicht allzu euphorisch wertet Grünen-Kreistagsfraktionschef Bernhard Ibold die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zur CO-Pipeline.
„Grobe Lücken“
„Das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf kann nur ein Zwischenerfolg für uns Pipeline-Gegner hinsichtlich der mangelnden Sicherheit sein. Leider hat das Gericht den Betrieb der Pipeline nicht endgültig untersagt. Dem Bayer-Konzern wird vielmehr die Möglichkeit gegeben, die geforderte Prüfung auf Erdbebensicherheit nachzuholen”, meinte Bernhard Ibold, in Langenfeld wohnender Vorsitzender der Grünen-Kreistagsfraktion. Zudem habe das Verwaltungsgericht das Rohrmaterial als sicher, die Trasse als unbedenklich und die Enteignungen von Anliegern als rechtmäßig bewertet. Daher dürfe der starke Widerstand im Kreis, in den betroffenen Städten und der sehr aktiven Bürgerinitiative gegen die Pipeline nicht nachlassen. „Zum Glück“ wehe in der Bezirksregierung unter Anne Lütkes „ein neuer Wind“. „Von BAYER beantragte Planergänzungen werden künftig transparent und unter Beteiligung der Öffentlichkeit bewertet", sagte Ibold und unterstrich: „Es bestehen nach wie vor grobe Lücken in der BAYER-Argumentation, Kohlenmonoxid durch eine 67 Kilometer lange Leitung von Dormagen nach Uerdingen zu transportieren. Einerseits ist das Gas auch vor Ort in Uerdingen produzierbar. Andererseits wird der Bedarf an dem Gas mit den geplanten BAYER-Investitionen in das Dormagener Werk deutlich ansteigen.” Landrat Thomas Hendele (CDU) und der Langenfelder B/G/L-Fraktionschef Gerold Wenzens begrüßten das Urteil. Die B/G/L erinnerte „noch einmal daran, dass laut TÜV-Gutachten bei einem Bruch der CO-Leitung weite Teile der Langenfelder Ortsteile Stefenshoven, Berghausen, Richrath, Katzberg und Wolfhagen einer tödlichen Gefahr ausgesetzt wären“. Der von einer Grundstücksenteignung betroffene Baumberger Landwirt Heinz-Josef Muhr kündigte nun gegenüber der „RP“ an, vor dem Oberverwaltungsgericht Münster weiter gegen die CO-Pipeline kämpfen zu wollen. Bei den Themen „Trassenabwägung“ und „Grundstücksenteignungen“ hätten die Düsseldorfer Richter diese Woche nämlich keine Probleme gesehen.
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