Regional, 23.03.2020

Kontaktverbot beschlossen!

Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für NRW per Rechtsverordnung erlassen, das heute in Kraft trat.

 

ÖPNV bleibt zulässig

„Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt”, heißt es in einer Pressemitteilung. Ausgenommen seien „die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen.” Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibe zulässig. Mehr erfahren Sie hier: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-weitreichendes-kontaktverbot-und-weitere-massnahmen-zur

 

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