Regional, 05.03.2012

Kreis Mettmann erhält 8,9 Millionen Euro

KREIS METTMANN. Neubau und Erwerb von Immobilien werden vom Land NRW gefördert.

 

Zinsgünstige Darlehen

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW hat dem Kreis Mettmann für das Jahr 2012 Mittel in Höhe von 8,9 Millionen Euro für die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum zur Verfügung gestellt. Mit zinsgünstigen Darlehen soll damit Haushalten mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person der Einstieg ins Wohneigentum erleichtert werden. Gefördert wird der Neubau bzw. der Erwerb eines Eigenheimes oder einer zur Selbstnutzung bestimmten Eigentumswohnung. Auch für den Erwerb von gebrauchten Immobilien stehen Fördermittel zur Verfügung, wenn diese einem guten energetischen Standard entsprechen oder innerhalb eines Jahres energetisch optimiert werden.

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Haushaltseinkommen der Antragssteller innerhalb der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung liegt. Für einen Vier-Personen-Haushalt (mit zwei Kindern) liegt diese Grenze bei 31.100 Euro, was einem Brutto-Einkommen von circa 48.121 Euro entspricht. Die Höhe der Darlehen richtet sich nach der Haushaltsgröße. Das Grunddarlehen im Bereich Neubau und Ersterwerb beträgt 70.000 Euro. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind wird ein Kinderbonus von 5000 Euro gewährt. Bei gebrauchten Immobilien wird neben dem Grunddarlehen von 49.000 Euro ein Kinderbonus von 3500 Euro pro Kind gewährt. Wird eine gebrauchte Immobilie innerhalb eines Jahres energetisch optimiert, beträgt das Grunddarlehen 56.000 Euro und der Kinderbonus 4000 Euro pro Kind.

Beratungsgespräch

Sowohl für Neubau oder Ersterwerb als auch für den Erwerb gebrauchter Immobilien kann zusätzlich auch ein Starterdarlehen in Höhe von 10.000 Euro bewilligt werden. Ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind, kann in einem ausführlichen Beratungsgespräch geklärt werden, für das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bewilligungsbehörde des Kreises Mettmann gerne zur Verfügung stehen. Es wird eine vorherige Terminabsprache unter 02104/99-2655/-2659 und -2677 oder wohnungswesen[at]kreis-mettmann.de empfohlen.

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