Noll über Unterbringung von Sexualstraftätern
KREIS METTMANN. Hochgefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter sollen Michaela Noll zufolge auch in Zukunft nachträglich in geschlossenen Therapien untergebracht werden können.
„Höchste Priorität“
Dies soll auch möglich sein, wenn ihre hochgradige Gefährlichkeit erst im Strafvollzug erkannt wird: Dafür sprach sich bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag die deutliche Mehrheit der geladenen Sachverständigen aus. Diese Einschätzung teilt auch die CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll, die für den Wahlkreis Mettmann I im Bundestag sitzt. „Der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tätern hat für mich höchste Priorität“, sagt die Politikerin. „Die Sicherheit der Menschen muss auch bei der weiteren Beratung über die künftige Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung im Mittelpunkt stehen.“
Verfassungswidrig
„Im letzten Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften des Strafgesetzbuches über die Unterbringung in Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Jetzt liegt es an Bund und Ländern, ein freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept zu erarbeiten, das mit der Verfassung vereinbar ist. Dabei muss sich künftig der Vollzug der Sicherungsverwahrung deutlicher als bisher vom üblichen Strafvollzug unterscheiden“, heißt es aus dem Bundestagsbüro von Michaela Noll.
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