Verwaltungsgericht: CO-Pipeline rechtswidrig
DÜSSELDORF. Schwere Schlappe für Bayer und die Bezirksregierung: Der Planfeststellungsbeschluss für die CO-Pipeline ist laut dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht nicht rechtens.
110.000 Unterschriften
„Es geht jetzt um alles oder nichts“, hatte Rechtsanwalt Jochen Heide noch am Montag dem Radiosender „WDR 2“ gesagt. Heide vertritt den 77-jährigen Baumberger Landwirt Heinz-Josef Muhr, der von einer Grundstücksenteignung seitens des Bayer-Konzerns betroffen ist. Muhr kann nun mit anderen Klägern und den etwa 110.000 Unterzeichnern der Unterschriftenkampagne gegen die noch nicht in Betrieb gegangene und von Dormagen nach Uerdingen führende CO-Leitung einen wichtigen Schritt zum Erfolg feiern: Der von der Bezirksregierung im Februar 2007 genehmigte Planfeststellungsbeschluss wurde vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf für rechtswidrig erklärt. Die Pipeline dürfe weiterhin nicht in Betrieb genommen werden, weil die Sicherheit bei Erdbeben nicht ausreichend geklärt sei, so die Verwaltungsrichter. Im endlosen Rechtsstreit um die Pipeline ist das ein Erfolg für die Gegner des Projekts, vor allem deswegen, weil die Enteignung von Grundstücksteilen nur auf Basis eines genehmigten Planfeststellungsverfahrens rechtens ist. Die endgültige Entscheidung ist allerdings noch nicht gefallen, beide Parteien hatten schon vor der Urteilsverkündung eine Revision angekündigt. Zudem ist von insgesamt 40 Klagen von Grundstückseigentümern und Kommunen die Rede. Bayer braucht das hochgiftige und geruchlose Kohlenmonoxid für die Kunststoffproduktion in Uerdingen. Den Planfeststellungsbeschluss im Wortlaut finden Sie unter:
www.monheim.de/aktuelles/pipeline/bayer_pipeline_planfeststellung_140220071.pdf.
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