Der Gänselieselmarkt soll in diesem Jahr mit einem entsprechenden Hygienekonzept stattfinden. Die freie Platzvergabe hat begonnen. Foto: Michael Hotopp

Vermischtes, 14.01.2021

Anmelden für Gänselieselmarkt

Die Firma Melan Niederrhein GmbH wurde mit der Organisation beauftragt.

 

12. Juni

Unter Berücksichtigung aller geltenden Hygieneschutz-Vorschriften soll am Samstag, den 12. Juni, der Gänselieselmarkt als einer der Höhepunkte des Stadtfestes stattfinden. Anwohnerinnen und Anwohner konnten sich bereits anmelden, jetzt beginnt die freie Platzvergabe über die Internetseite www.melan.de/gaenselieselmarkt. Anmeldeformulare liegen auch im Bürgerbüro aus. Mit der Organisation wurde die Firma Höfges Veranstaltungspool GmbH beauftragt, die nun Melan Niederrhein GmbH heißt. Durch die Firma wurden vor allem der Buchungs- und Zahlungsprozess sowie die Abläufe bei der Platzvergabe professionalisiert. Trödlerinnen und Trödler können nun schon bei der Anmeldung einen groben Straßenbereich aussuchen, in dem sie ihren Stand am 12. Juni aufbauen wollen. Die Bezahlung erfolgt per Vorkasse. In der Vergangenheit hatte es immer wieder für Unverständnis und Ärger gesorgt, dass Plätze vorgebucht und dann am Markttag einfach nicht besetzt wurden – auch, weil die Bezahlung bislang erst beim Trödelereignis selbst erfolgte. Andere potenzielle Trödlerinnen und Trödler, die gerne gekommen wären, hatten dann das Nachsehen, weil die Veranstaltung ihnen als „Ausgebucht” vermeldet wurde – und wunderten sich dann beim Marktspaziergang über die oft vielen freien Plätze. Das Gesamtareal und der Standmeterpreis von nur sechs Euro pro Euro laufendem Meter bleiben bestehen. Ebenso darf beim Gänselieselmarkt weiterhin keine Neuware verkauft werden. Und: Kinder bis zum 14. Lebensjahr dürfen ihre kindgerechten Waren auf Decken auch am 12. Juni wieder frei von jeden Standkosten anbieten. Das Stadtfest und der Gänselieselmarkt werden unter Berücksichtigung aller geltenden Hygieneschutz-Vorschriften durchgeführt. Wenn die Veranstaltung abgesagt werden muss, wird das Standgeld wie im vergangenen Jahr in voller Höhe erstattet. (bh)

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