Vermischtes, 19.04.2020

Erste vorsichtige Schritte zurück in ein wieder normaleres öffentliches Leben

Die Stadt Monheim setzt die Rechtsverordnung des Landes um: Viele Läden, erste Schulen, die VHS und die Bibliothek eröffnen unter besonderen Hygieneregeln ganz oder teilweise wieder.

 

Kultur- und Sportstätten bleiben geschlossen

Die Stadt setzt die am Freitag, den 17. April, eingegangene Rechtsverordnung des Landes um, die die bereits am Mittwoch auf einer Bundespressekonferenz verkündeten neuen Pläne im gemeinsamen Vorgehen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie von Bund und Ländern nun in konkrete Handlungsanweisungen für Nordrhein-Westfalen fasst. Das betrifft insbesondere die nun angestrebte schrittweise Wiederaufnahme des Schulunterrichts, die Durchführung von Veranstaltungen und die Wiedereröffnung von Einzelhandelsbetrieben bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern, inklusive darüber hinausgehender Ausnahmefälle. So wie im Rest der Landes werden demnach auch die Monheimer Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse sowie die Abschlussjahrgänge an den weiterführenden Schulen (Q2) ab Donnerstag, den 23. April, zur Vorbereitung auf ihre Abitur- und Zentral-Prüfungen wieder in die Schule gehen können – auf freiwilliger Basis und unter besonderen Hygienemaßnahmen, die in Monheim am Rhein bereits seit einer Woche intensiv vorbereitet werden. Auch in der Volkshochschule werden die erforderlichen Vorbereitungen dafür getroffen, dass alle Kurse, die zum Beispiel über den zweiten Bildungsweg auf staatliche Prüfungen vorbereiten, ab Donnerstag, den 23. April, wieder stattfinden können. Die städtische Bibliothek wird sogar bereits am Dienstag, den 21. April, wieder öffnen. Auch hier wird die Einhaltung der besonderen Abstands- und Hygienevorschriften gesichert. Alle weiteren schon länger geschlossenen städtischen Einrichtungen bleiben bis zum 3. Mai zunächst weiterhin geschlossen. Während Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten wie Restaurants und Kneipen für Publikumsverkehr weiterhin geschlossen bleiben müssen, können Läden bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern gemäß der jüngsten „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2” – mit entsprechenden Schutzvorkehrungen – wieder öffnen.

Entscheidung am Montag

Auf Basis der Landesverordnung wird am Montagnachmittag im Rathaus zudem entschieden, wie beispielsweise mit geplanten Freiluft-Veranstaltungen wie dem Stadtfest, dem Monheimer Kindertag und dem Baumberger Hauptstraßenfest in den nächsten Wochen umgegangen werden kann. Für das Bürgerbüro hat die Stadt beschlossen, die bereits seit einigen Wochen geltenden Regelungen bis zum 3. Mai zu verlängern. Ein Service für dringende Angelegenheiten bleibt damit montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr auch für persönliche Besuche im Bürgerbüro gewährleistet. Es werden jedoch nur Vorgänge nach vorab erfolgter telefonischer Anmeldung unter 02173/951-312 bearbeitet. Neu: Auch Ummeldungen werden ab dem 20. April nun wieder als dringliche Fälle bearbeitet. Es gilt jedoch weiterhin die verlängerte Ummeldefrist von sechs Wochen. Zur Gewährleistung eines geordneten Betriebs bleibt es bei den Einlasskontrollen am Haupteingang des Rathauses. Die restlichen Eingänge sind geschlossen. Die Stadtverwaltung appelliert weiter an die Bürgerinnen und Bürger, auf verschiebbare Präsenztermine zu verzichten, und sich mit Anliegen möglichst schriftlich oder telefonisch an die Stadt zu wenden. Die meisten Beschäftigten erledigen ihren Dienst derzeit von zu Hause aus – Telefone werden umgeleitet, E-Mails zugestellt, so dass eine Bearbeitung weiterhin gewährleistet ist. (ts)

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