Am Freitagvormittag setzte Rettungshubschrauber Christoph Rheinland aus Köln zur Landung im Monheimer Deichvorland an. Foto: Feuerwehr Monheim am Rhein

Vermischtes, 03.02.2021

Feuerwehr rettet Bewohner

Ein unruhiges Wochenende hatte die Monheimer Feuerwehr zu verzeichnen.

 

Beginnender Küchenbrand

Am Freitagvormittag setzte Rettungshubschrauber Christoph Rheinland aus Köln zur Landung im Monheimer Deichvorland an. In Monheim-Mitte wurde dringend ein Notarzt benötigt, der wegen zahlreichen Paralleleinsätzen bodengebunden nicht zur Verfügung stand. Die Feuerwehr sicherte Start und Landung der Rettungskräfte aus Köln. Am Abend brannte dann ein Linienbus an einer Haltestelle in der Kurt-Schumacher-Straße. Der Busfahrer unternahm erste Löschversuche mit einem Pulverlöscher, die Feuerwehr kühlte den Bus mit einem C-Rohr und kontrollierte nach Öffnung mehrere Revisionsklappen mit der Wärmebildkamera. Am Samstagnachmittag bat die Berufsfeuerwehr Leverkusen um Unterstützung. Auf Leverkusener Gebiet gerieten drei Kanufahrer in Lebensgefahr, da sie trotz der Strömungs- und Treibgutverhältnisse bei Hochwasser auf dem Rheinstrom ihrem Hobby nachgingen und kenterten. Sowohl die Monheimer Feuerwehr als auch die DLRG unterstützen mit Ihren Mehrzweck- und Rettungsbooten, hinzu wurden Taucher aus Hilden, ein Rettungshubschrauber, der Einsatzführungsdienst sowie die Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr alarmiert. Alle Kanufahrer konnten nach Angaben der Feuerwehr Leverkusen unverletzt gerettet werden. In der Nacht zu Sonntag ereignete sich dann in der Charlottenburger Straße ein beginnender Küchenbrand, bei dem ein schlafender Bewohner aus seiner stark verrauchten Wohnung durch die Feuerwehr gerettet wurde. Nachbarn hatten den Rauchmelder wahrgenommen und gegen drei Uhr die Feuerwehr alarmiert. Nach schneller und gewaltsamer Öffnung der Wohnung durch die hauptamtliche Wache konnte der Mann ins Freie verbracht und nach notärztlicher Erstversorgung in ein Krankenhaus transportiert werden. Einsatzleiter Torsten Schlender macht an diesem Beispiel die Sinnhaftigkeit der in der Landesbauordnung vorgeschriebenen Rauchwarnmelderpflicht für Privatwohnungen deutlich: „Ein weiteres Beispiel, bei dem ein einfacher Rauchwarnmelder vermutlich Leben gerettet hat”, so der Leiter der Feuerwehr.

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