Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
Zum Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes vor 71 Jahren wurden am 23. Mai die Flaggen vor dem Rathaus auf Vollmast gesetzt.
Gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa
Am 23. Mai 1949 hatte der Parlamentarische Rat in Bonn festgestellt, dass das beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland durch die Volksvertretungen von mehr als zwei Dritteln der deutschen Länder angenommen wurde. Das Grundgesetz wurde deshalb am gleichen Tag ausgefertigt und verkündet. In der ersten Ausgabe des Bundesgesetzblatts wurde das Grundgesetz mit folgender Präambel veröffentlicht: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.” Zum Jahrestag wurden die Flaggen der Europäischen Union, des Bundes und des Landes gehisst. (bh)
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