Musikschule: neue Möglichkeiten
Es gibt vereinfachte Verfahren sowie eine geänderte Regelung für Geschwister.
Seit Jahresbeginn
Seit Jahresbeginn gilt für die Musikschule eine neue Entgeltordnung. Erstmalig gibt es eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung von 30 Prozent. Bisher war die Geschwisterermäßigung an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Auch bei den Sozialermäßigungen gibt es eine Änderung: Statt dem bisher gültigen Verfahren der Einkommensprüfung durch die Musikschule reicht es nun, die Befreiung von den Rundfunkgebühren zu belegen (80 Prozent Ermäßigung) oder einen gültigen Wohngeldbescheid einzureichen (50 Prozent Ermäßigung). Alle Ermäßigungen gelten jeweils für das laufende Schuljahr und müssen mit Beginn den nächsten Schuljahres neu formlos beantragt werden. Die neue Entgeltordnung ist unter www.musikschule.monheim.de einsehbar, Anträge können per E-Mail an musikschule[at]monheim.de gesendet werden. (nj)
Session verlegt
Eigentlich ist für die nächste Session der Musikschule der 25. Juni als Termin bekannt gegeben worden.mehr
Computertreff der AWO
Einmal im Monat findet der AWO-Computertreff in der Stadtbibliothek Langenfeld, Hauptstraße 131, statt.mehr
Stadtfest ante portas
Das Monheimer Stadtfest rückt in diesem Jahr die Vielfalt in den Mittelpunkt.mehr