Patientenverfügung und Betreuungsrecht werden auch in Broschüren des Bundes erläutert. Doch bei dem VHS-Vortrag besteht die Möglichkeit der Nachfrage. Foto: Norbert Jakobs

Vermischtes, 16.09.2019

VHS-Vortrag über Selbstbestimmung

Das Angebot an der Tempelhofer Straße findet am 24. September statt.

 

Wünsche bis zum Lebensende erfüllt

Durch Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung kann man in gesunden Tagen dafür sorgen, dass die Wünsche und Bedürfnisse bis zum Lebensende erfüllt werden, auch wenn man sie nicht mehr selbst äußern und durchsetzen kann. In einem VHS-Vortrag am Dienstag, 24. September, werden Einzelheiten erläutert. Beginn in Raum 021 an der Tempelhofer Straße 15 ist um 18.30 Uhr. Der Vortrag informiert über den Sinn und Zweck der verschiedenen Regelungen und ihre Reichweite. Referentin, Rechtsanwältin Martina Groth, ist spezialisiert auf Familien-, Erb- und Seniorenrecht. Sie wird einen Überblick darüber geben, wie man sich für die Zeit absichern kann, in der Selbstbestimmung alters- oder krankheitsbestimmt eingeschränkt werden könnte. Das Entgelt für den Vortrag beträgt sechs Euro. Anmeldungen nimmt die Volkshochschule über das Anmeldeformular im Internet unter www.vhs.monheim.de, per E-Mail an vhs[at]monheim.de oder persönlich in der Geschäftsstelle an der Tempelhofer Straße 15 entgegen. (nj)

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