Vermischtes, 17.02.2012

Warnung vor K.o.-Tropfen

Vor den sogenannten K.o.-Tropfen warnen zur Karnevalszeit die städtische Gleichstellungsbeauftragte Gisela Herforth und das Jugendamt.

 

Meist farb- und geruchlos

Weil die Tropfen meist farb- und geruchlos sind, können sie einem potentiellen Opfer leicht ins Getränk gemischt werden. Die ungewollte Einnahme führt zu Kontroll-, Realitäts- und mehrstündigem totalem Erinnerungsverlust. Die Tatorte sind in der Regel Diskotheken, Gaststätten und jetzt im Karneval auch die Straße. Besonders gefährdet sind Mädchen und Frauen. Beschaffung und Besitz von K.o.-Tropfen verstoßen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Sie setzen sich aus Medikamenten und Substanzen zusammen, von denen ein Milligramm über Leben und Tod entscheiden kann.

Tipps

Wie können sich insbesondere Mädchen und Frauen schützen?

Hier ein paar Tipps:
Getränke am besten nur in geschlossenen Flaschen kaufen.
Getränke bei der Bedienung selbst bestellen und entgegennehmen.
Keine Getränke von Unbekannten entgegennehmen.
Nicht aus fremden Flaschen oder Gläsern trinken.
Eigene, offenstehende Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.
Hilfe und Misstrauen sind nötig, wenn es der Freundin plötzlich schlecht wird und Fremde sich um sie kümmern oder sie „an die frische Luft“ führen wollen.

Beim Verdacht, K.o.-Tropfen geschluckt zu haben, sollte sofort ärztliche Hilfe in Anspruch genommen oder die Notambulanz eines Krankenhauses aufgesucht, in jedem Fall aber auch die Polizei eingeschaltet werden.

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