Wirtschaft, 28.08.2013

Zimmermann: „Land rechnet uns künstlich reich“

Rund 46 Millionen Euro soll die Stadt Monheim am Rhein von 2014 bis 2020 jährlich in die vom Land geschaffene „Solidaritätsumlage“ einzahlen.

 

„Ungleichgewicht“

„Sollte der Landtag diesem Vorschlag der Landesregierung folgen, müssten wir rund ein Viertel des Umlagevolumens für alle Städte in NRW aufbringen. Dieses Ungleichgewicht zeigt deutlich, dass die Umlage mit Solidarität nichts zu tun hat. Düsseldorf etwa, das ebenfalls schuldenfrei ist, aber fünfmal mehr Steuern einnimmt als Monheim am Rhein, soll nur 27 Millionen Euro beisteuern”, sagte Monheims Bürgermeister Daniel Zimmermann. Grund für das krasse Missverhältnis sei die unausgegorene Berechnungssystematik. Für die Bemessung der Solidaritätsumlage würden zwei Kennzahlen herangezogen: die sogenannte Steuerkraft und der vom Landtag über das Gemeindefinanzierungsgesetz festgelegte Finanzbedarf. Ist die Steuerkraft einer Kommune höher als ihr Finanzbedarf, so soll sie 23 Prozent dieses vermeintlichen Überschusses in die neue Solidaritätsumlage einzahlen.

„Ungerecht“

„Diese Berechnungsgrundlage erweist sich jedoch in beiden Punkten als ungerecht, vor allem für steuerstarke Kommunen. Das Land unterstellt für Monheim am Rhein einen Finanzbedarf in Höhe von 50 Millionen Euro. Dabei handelt es sich um einen theoretischen Wert, der den tatsächlichen Finanzbedarf in keiner Weise abbildet. Dass wir im kommenden Jahr 89 Millionen Euro Kreisumlage an den Kreis Mettmann und 46 Millionen Euro Gewerbesteuerumlage an das Land zahlen müssen, das sind insgesamt 80 Prozent unseres Gewerbesteueraufkommens, bleibt völlig unberücksichtigt”, erläutert Zimmermann. Bei der Berechnung der Steuerkraft werde Monheim am Rhein ebenfalls schlechter gestellt als andere Kommunen. Das Land rechne hierbei nämlich aus, wie viel Geld die Stadt theoretisch einnehmen könnte, wenn sie ihre Hebesätze auf einem vom Landtag beschlossenen fiktiven Durchschnittsniveau festgesetzt hätte. Dieser Durchschnittshebesatz liegt bei der Gewerbesteuer mit 412 Punkten rund 40 Prozent über dem tatsächlichen Monheimer Hebesatz von 300 Punkten.

„De facto nicht vorhanden“

„Aus den 161 Millionen Euro Gewerbesteuereinnahmen, die Monheim im relevanten Zeitraum vereinnahmt hat, macht das Land auf diese Weise 221 Millionen. Man tut also so, als könnten wir über 60 Millionen Euro zusätzlich verfügen, die aber de facto nicht vorhanden sind“, sagte Zimmermann. Wenn die Umlagepflicht für die neue Solidaritätsumlage nun als Differenz von zwei Rechengrößen ermittelt werde, von denen die eine künstlich klein gehalten werde, während man die andere willkürlich groß rechne, dann ergebe sich eine Zahlungspflicht auf Beträge, die in der Realität überhaupt nicht vorhanden sind. „Wir werden nicht hinnehmen, dass statt der bisherigen 80 Prozent in Zukunft praktisch unsere gesamten Gewerbesteuereinnahmen in Umlagen abfließen. Wo bleibt hier der Anreiz für eine Kommune wie Monheim am Rhein, überhaupt noch eigene Steuereinnahmen zu akquirieren?“, fragt Zimmermann. Sollte es bei der geplanten Rechenmethode bleiben, werde die Stadt in jedem Fall klagen müssen. Ein Vergleich mit den Umlagemethoden in anderen Bundesländern zeige, dass sich die Landesregierung auf sehr dünnem Eis bewege. „Ich glaube nicht, dass diese Überbeanspruchung einiger weniger Kommunen vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Bestand haben wird”, so Zimmermann abschließend.

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